Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent an unserem Immobilienangebot,
wir möchten Sie, bevor Sie die von Ihnen gewünschten Angaben zu dem gewählten Objekt erhalten, über die seit dem 13.06.2014 geltenden rechtlichen Rahmenbedinungen informieren.
Vorab möchten wir Sie schon darauf hinweisen, dass Ihnen vor dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages nach wie vor keinerlei Kosten durch unsere Firma entstehen.
Gemäß der neuen Verbraucherschutzrecht-Richtlinie haben Sie als Verbraucher bei der Beauftragung einer Dienstleistung im Rahmen eines Fernabsatzvertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Mit dem Versand des angeforderten Exposés wird ein Maklervertrag zwischen Ihnen und der Firma AMBROSIUS Immobilien geschlossen.
Damit wir jedoch umgehend mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage beginnen können, haben Sie die Möglichkeit sich damit einverstanden zu erklären, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung unserer Dienstleistungen beginnen können (hierzu gehört auch der Versand von Exposés und die Durchführung von Besichtigungen). Die Zustimmung hierzu können Sie uns bequem mit dem unten aufgeführten "Häkchen" geben oder mit einer Antwort-Mail unter Verwendung des folgenden Textes erteilen:
"Ich nehme die Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis und erteile meine ausdrückliche Zustimmung, dass mit der Ausführung der beauftragten Maklerleistung (z.B. Übersendung eines Exposés, Durchführung einer Besichtigung) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma AMBROSIUS Immobilien mein Widerrufsrecht verliere."
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne Erhalt dieser Bestätigung zunächst den Ablauf der o.g. Widerrufsfrist abwarten müssen, bevor wir für Sie Maklerdienstleistungen erbringen können.
Nachfolgend erhalten Sie nun die Verbraucherinformation gemäß Praragraph 312d BGB i.V.m. Art. 246 a Paragraph 1 EGBGB.
Verbraucherinformation für unsere Maklerkunden (gem. Paragraph 312d BGB i.V.m. Art. 246 a Paragraph 1 EGBGB) (bei Internetinseraten) Stand: 01. Juni 2016
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistungen
Der Maklervertrag mit der Firma AMBROSIUS Immobilien beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages (bspw. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag etc.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Firma AMBROSIUS Immobilien für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ebenso, die individuelle Suche nach einem geeigneten Vertragspartner.
2. Identität des Makler-Unternehmens und Adressat
Firma AMBROSIUS Immobilein
Geschäftsführerin Svenja Ambrosius
Heidekamp 17
22926 Ahrensburg
Tel.: 04102-6647746 E-Mail: kontakt@ambrosius-immobilien.de
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Lübeck
Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck
3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wir sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedinungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrages
Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat regelmäßig eine Festlaufzeit von 6 Monaten und ist danach mit einmonatiger Frist in Fextform kündbar.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, genügt die Übermittlung einer eindeutigen Erklärung an die Firma AMBROSIUS Immobilien, Heidekamp 17, 22926 Ahrensburg oder kontakt@ambrosius-immobilien.de. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An
AMBROSIUS Immobilien
Frau Svenja Ambrosius
Heidekamp 17
22926 Ahrensburg
E-Mail: kontakt@ambrosius-immobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbrauchre(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*)Unzutreffendes bitte streichen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich anderweitiges vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr zunächst bestehendes Widerrufsrecht erlischt, wenn die Firma AMBROSIUS Immobilien die Maklerleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Maklerleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma AMBROSIUS Immobilien verlieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers oder Vermieters. Der Makler kann daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Objektangaben einstehen. Eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre. Es besteht auch ein Provision-Anspruch, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes vollzogen wird und es dann zum Kauf des Objektes kommt. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall mit der Verkaufsprovision verrechnet bzw. wir diese angerechnet.
3. Der Makler verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu erfüllen und fachgerecht zu bearbeiten. Der Auftraggeber teilt dem Makler seine Vorstellung von dem gesuchten Objekt mit und informiert ihn entsprechend, falls der Makler nicht weiter tätig werden braucht.
4. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in jeweiligen Angeboten aufgeführten Provisionen zu bezahlen; mangels einer ausdrücklichen Angabe zur Provisionshöhe gilt stets die ortsübliche Provision als vereinbart. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung die Steuersatzänderung.
5. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Wird der wirtschaftliche Zweck auf andere Weise, etwa durch Ersteigerung, Schenkung o.ä. erreicht, ist die Provision ebenfalls zu zahlen. Dasselbe gilt bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt.
6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises/Mietpreises mitzuteilen.
8. Sämtliche dem Auftraggeber mitgeteilten Informationen sind vertraulich und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Andernfalls haftet er neben weiteren möglichen Schadensersatzansprüchen, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen.
9. Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
10. Wir, die Firma AMBROSIUS Immobilien sowie deren Mitarbeiter, haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Maklerverträgen mit Kaufleuten ist Ahrensburg
Beauftragung
Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).
Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB)
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